Our reports
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Ereignisse, die möglicherweise erheblich kursbeeinflussend sind, sind nach Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich zu veröffentlichen. Hier finden Sie die Ad-hoc-Mitteilungen der PAUL HARTMANN AG.
Die Marktmissbrauchsverordnung hat als wesentliches Ziel, die Marktintegrität zu wahren und damit das reibungslose Funktionieren der Wertpapiermärkte und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu sichern.
Als Emittent hat die PAUL HARTMANN AG die Verpflichtung Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich zu veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung nennt sich Ad-hoc-Mitteilung.
Das EBIT (Earnings before Interest and Taxes) ist das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern.
Die Bestandteile des EBIT sind dem Schema der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsbericht 2023 der HARTMANN GRUPPE (dort Seite 40) zu entnehmen, wobei das Betriebsergebnis dem EBIT entspricht. (Downloads & Berichte)