Hartmann-Gruppe zwischen Systemrelevanz und Preisdruck
Infektionsschutz ist Voraussetzung sicherer häuslicher Pflege. Wer ihn stärkt, schützt Pflegebedürftige und Angehörige, stabilisiert die häusliche Versorgung, entlastet professionelle Strukturen und stärkt die Krisenresilienz des Gesundheits- und Pflegesystems.
Im Referenten-Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird der bislang separate Sachleistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, welche dem Infektionsschutz in der häuslichen Pflege dienen, grundlegend verändert. Dies könnte auch die Erstattung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und den bisherigen monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro betreffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschreibt im Referentenentwurf zum PNOG den politischen Rahmen der geplanten Neuordnung. Zugleich zeigen die vom BMG veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung, wie relevant die häusliche Pflege für das Versorgungssystem insgesamt ist. Die Pflegereform wird derzeit politisch beraten. Welche Änderungen tatsächlich kommen, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest. Das Gesetz soll am 01.01.2027 in Kraft treten.

Häusliche Pflege braucht Infektionsprävention. Infektionsrisiken entstehen bei alltäglichen Pflegesituationen wie Körperpflege, Wundversorgung oder dem Umgang mit potenziell infektiösem Material.
Die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI) beschreibt in ihren Empfehlungen zur Infektionsprävention, zur Händehygiene sowie zur Reinigung und Desinfektion von Flächen die zentralen Elemente der Basishygiene. Dazu zählen unter anderem die hygienische Händedesinfektion, die indikationsgerechte Flächenreinigung und -desinfektion, der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sowie hygienische Maßnahmen im Umgang mit Medizinprodukten und potenziell infektiösen Materialien.
Damit macht die KRINKO am RKI deutlich: Infektionsprävention ist nicht nur ein Thema stationärer Einrichtungen, sondern gehört auch im häuslichen Umfeld zur sicheren Versorgung.

Pflegebedürftige sind häufig besonders vulnerabel. Pflegende Angehörige sind zugleich unverzichtbar für die Aufrechterhaltung der Versorgung. Unzureichender Infektionsschutz kann daher weitreichende Folgen haben: für die Patientensicherheit, die Sicherheit pflegender Angehöriger, die Gesundheits- und Pflegekosten sowie die Krisenresilienz des Versorgungssystems. Das PNOG folgt dem Ziel, Prävention zu stärken und Pflegebedürftigkeit beziehungsweise eine Verschlechterung der Pflegesituation möglichst zu vermeiden. Infektionsprävention trägt hierzu unmittelbar bei. Wenn also die Reform dem Grundsatz „Prävention vor Pflege“ folgen soll, muss sie Infektionsschutz als wesentliche Säule der Prävention absichern.
Auch die Sepsis Stiftung ordnet Infektionsprävention als zentrale Schutzmaßnahme ein. Sie weist darauf hin, dass Infektionsprävention zu den wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen gehört, um schwere Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Sepsisfälle zu vermeiden. Diese fachliche Einordnung stützt die Position, dass Infektionsschutz in der häuslichen Pflege nicht nachrangig behandelt werden darf.
Sollte eine Bündelung von Leistungen mit unterschiedlichen Zielausrichtungen – Infektionsprävention einerseits und Sicherstellung der direkten Pflege andererseits – in ein gemeinsames Budget umgesetzt werden, besteht die konkrete Gefahr, dass Infektionsschutzprodukte zurückgestellt werden. Denn Prävention wirkt gerade dann, wenn keine Infektion entsteht. Ihr Nutzen bleibt im Alltag oft unsichtbar, während andere Bedarfe akut und drängend erscheinen.
Infektionsschutz st eine Grundvoraussetzung sicherer Versorgung.
Fehlen geeignete Pflegehilfsmittel wie Händedesinfektion oder Einmalhandschuhe, steigt etwa bei der Wundversorgung das Risiko einer unhygienischen Versorgung. Eine Infektion kann Antibiotika, zusätzlichen Pflegebedarf oder sogar einen Krankenhausaufenthalt auslösen. Bereits wenige vermeidbare stationäre Behandlungstage können die aktuell bestehenden monatlichen Ausgaben für Basisprodukte der Infektionsprävention deutlich übersteigen. Hinzu kommen Belastungen und mögliche Ausfallzeiten pflegender Angehöriger.
Die Studie zu Hygiene in der häuslichen Pflege von Prof. Dr. Dr. Konrad Obermann (Universität Heidelberg) und Prof. Dr. Bernd Glazinski (Thurn und Taxis Consulting) beziffert die möglichen Kosten unzureichenden Infektionsschutzes für das Gesundheits- und Pflegesystem auf rund 6 bis 9 Milliarden Euro jährlich. Nach dieser Untersuchung kann unzureichender Infektionsschutz bei rund 21 Prozent der betroffenen Pflegebedürftigen zu einer Verschlechterung der Pflegesituation beziehungsweise einem vorzeitigen Anstieg des Pflegegrads beitragen und mit bis zu 1,4 Millionen zusätzlichen Krankenhausaufenthalten verbunden sein.
Dem stellt die in den Unterlagen herangezogene Berechnung auf Basis des BMG-Referentenentwurfs und der BMG-Pflegestatistik mögliche unmittelbare Einsparungen von lediglich rund 110 bis 120 Millionen Euro gegenüber. Die Relation zeigt: Eine kurzfristige Haushaltsentlastung kann langfristige gesundheitliche und finanzielle Folgekosten auslösen.
Eine Aufhebung des momentanen Sachleistungsanspruchs wäre daher keine echte Entlastung. Sie würde die Infektionsprävention zuhause schwächen und Risiken sowie Folgekosten in die Kranken- und Pflegeversicherung, in Krankenhäuser, in professionelle Pflegeangebote sowie auf Länder und Kommunen verlagern.

Das PNOG sollte Infektionsprävention ausdrücklich als eigenständiges Ziel verankern und den separaten Sachleistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten. Präventive Leistungsansprüche zum Infektionsschutz dürfen nicht in einem frei verwendbaren Budget mit Leistungen zur Sicherstellung der Pflege konkurrieren.

Diese Position folgt nicht allein aus einer versorgungspolitischen Bewertung. Sie wird fachlich durch die KRINKO-Empfehlungen am RKI zur Basishygiene, durch die Einordnung der Sepsis Stiftung zur Bedeutung von Infektionsprävention und durch die Untersuchung von Obermann/Glazinski zu möglichen Folgekosten unzureichenden Infektionsschutzes gestützt.
Zugleich sollte der Anspruch im bestehenden System fachlich weiterentwickelt werden: orientiert am tatsächlichen Bedarf zur Durchführung von Pflege und Infektionsprävention, gesichert durch Beratung, überprüfbar bei konkreten Hinweisen auf Fehlentwicklungen und beruhend auf der Versorgung durch besonders qualifizierte Leistungserbringer.
Bedenken hinsichtlich möglicher Überversorgung können durch Beratung, Plausibilitätsprüfungen, gezielte Kontrollen bei konkreten Hinweisen auf Fehlentwicklungen sowie durch eine gezieltere Präqualifizierung von Leistungserbringern adressiert werden. Eine pauschale Schwächung des Anspruchs würde dagegen auch die Fälle treffen, in denen Infektionsschutz fachlich notwendig und systemisch sinnvoll ist.
Infektionsschutz braucht einen verlässlichen, zweckgebundenen Leistungsrahmen, damit Versorgungssicherheit, Qualität und wirtschaftliche Planbarkeit erhalten bleiben.
Infektionsschutz ist Voraussetzung sicherer häuslicher Pflege. Wer ihn stärkt, schützt Pflegebedürftige und Angehörige, stabilisiert die häusliche Versorgung, entlastet professionelle Strukturen und stärkt die Krisenresilienz des Gesundheits- und Pflegesystems.
Infektionsprävention ist ein relevanter Bestandteil sicherer Versorgung, wirkt präventiv und kann vermeidbare Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das Gesundheitssystem reduzieren.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Infektionsprävention als eigenständiges Ziel des PNOG zu verankern, den separaten Sachleistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu erhalten und die Versorgung bedarfsgerecht, qualitätsgesichert und möglichst bürokratiearm weiterzuentwickeln.
Bereits kurz nach bekanntwerden des Referentenentwurfs haben maßgebliche Interessenvertretungen auf die Relevanz der Infektionsprävention im häuslichen Umfeld hingewiesen.
Infektionsschutz in Gefahr: Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO): https://www.iho.de/aktuell/pnog/
Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.: Stellungnahme der DGKH zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Bundesverband für Medizintechnologie: BVMed zur PNOG-Anhörung: „Infektionsschutz braucht eine eigenständige Absicherung in der Pflegeversicherung“ - BVMed
Sepsis Stiftung: https://idw-online.de/de/news873229
Deutscher Apothekenverband: 260609_DAV-Stellungn_RefE_Pflegeneuordnungsgesetz.pdf