Infektionsschutz ist Voraussetzung sicherer häuslicher Pflege. Wer ihn stärkt, schützt Pflegebedürftige und Angehörige, stabilisiert die häusliche Versorgung, entlastet professionelle Strukturen und stärkt die Krisenresilienz des Gesundheits- und Pflegesystems.
Im Referenten-Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird der bislang separate Sachleistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, welche dem Infektionsschutz in der häuslichen Pflege dienen, grundlegend verändert. Dies könnte auch die Erstattung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und den bisherigen monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro betreffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschreibt im Referentenentwurf zum PNOG den politischen Rahmen der geplanten Neuordnung. Zugleich zeigen die vom BMG veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung, wie relevant die häusliche Pflege für das Versorgungssystem insgesamt ist. Die Pflegereform wird derzeit politisch beraten. Welche Änderungen tatsächlich kommen, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest. Das Gesetz soll am 01.01.2027 in Kraft treten.



