HARTMANN tritt UN Global Compact bei: Eine Verpflichtung zu Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung

Wie in HARTMANNS Code of Conduct beschrieben, wendet das Unternehmen die Leitlinien des United Nations Global Compact (UNGC) sowie die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen bereits an. Der jüngst erfolgte Beitritt der HARTMANN GRUPPE zum UNGC ist ein logischer Schritt, der das Engagement des Unternehmens für ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Geschäftspraktiken nochmals unterstreicht.

Ein Bekenntnis zu den Prinzipien des Global Compact

Der UNGC ist eine globale Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu ermutigt, zehn universelle Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu befolgen. Durch den Beitritt verpflichtet sich HARTMANN dazu, diese Prinzipien in all seinen Geschäftsbereichen zu integrieren. Die Einhaltung von ethischen und rechtlichen Verhaltensgrundsätzen ist ein wesentlicher Teil von HARTMANNS Unternehmenskultur. Mit seiner 2023 verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie hat sich das Unternehmen für sein Nachhaltigkeitsengagement konkrete Ziele gesetzt und wirksame Kontrollmechanismen etabliert.

Menschenrechte und Arbeitsnormen im Fokus

Der Schutz von Menschenrechten und die Förderung fairer Arbeitsnormen sind zentrale Aspekte des UNGC. HARTMANN hat sich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Geschäftsaktivitäten den höchsten ethischen Standards entsprechen. Dies schließt den Schutz der Rechte der Mitarbeitenden, Lieferanten und Partner in allen Geschäftsfeldern ein, in denen das Unternehmen tätig ist.

Umweltschutz als Unternehmensverantwortung

In einer Zeit, in der Umweltkrisen, allen voran der Klimawandel, eine zunehmende Bedrohung für die Menschheit darstellen, hebt der Beitritt zum UNGC das Engagement von HARTMANN für umweltbewusstes Handeln hervor. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und innovative Lösungen zu entwickeln, die zur Bewältigung globaler Umweltprobleme beitragen. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, die Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 50 % gegenüber dem Jahr 2021 zu reduzieren und strebt die vollständige Klimaneutralität entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis 2050 an. Darüber hinaus hat HARTMANN in den vergangenen Jahren Life Cycle Assessments (LCA) genannte Ökobilanzen durchgeführt, deren Ergebnisse dazu beitragen, Produkte im Sinne der Nachhaltigkeitsziele zu optimieren Die bisherigen Analysen identifizieren den Rohstoffverbrauch als zentralen Treiber von Umweltauswirkungen. Mit intelligentem Produktdesign arbeitet HARTMANN an weiteren deutlichen Verbesserungen bei der Nachhaltigkeit seiner Produkte. Im Inkontinenzmanagement optimiert das Unternehmen beispielsweise seine Produkte so, dass Verpackungsvolumen, Lagerplatzbedarf und Straßentransporte reduziert werden.

Korruptionsbekämpfung als Grundlage für vertrauensvolle Geschäftspraktiken

Der UNGC legt großen Wert auf die Bekämpfung von Korruption. HARTMANN bekräftigt sein Nulltoleranzprinzip gegenüber Korruption und setzt sich für transparente und integre Geschäftspraktiken ein. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Stakeholder, sondern fördert auch eine ethische Unternehmenskultur.

Ein Beitrag zur Verwirklichung globaler Klimaschutzziele

Der UNGC ist eng mit den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen verbunden. Durch die Umsetzung der Prinzipien des UNGC trägt HARTMANN aktiv zur Verwirklichung dieser globalen Ziele bei.

Alle Informationen zu den Nachhaltigkeitsinitiativen von HARTMANN sowie den Nachhaltigkeitsbericht finden Sie unter www.corporate.hartmann.info/de-de/ueber-uns/nachhaltigkeit.

Informationen zum UN Global Compact finden Sie unter unglobalcompact.org