Infektionsprävention im Pflegeneuordnungsgesetz:
HARTMANN warnt vor erhöhten Infektionsrisiken für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie steigenden Folgekosten

24. September 2026
  • Infektionsprävention muss als eigenständiges Ziel im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) verankert werden
  • Belastung des Gesundheitssystems: Bei 3,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in rein häuslicher Pflege können vermeidbare Infektionen zu deutlich erhöhten Folgekosten führen
  • Infektionsprävention gerät ins Hintertreffen: Andere Unterstützungsleistungen würden bei einem flexiblen und nicht mehr zweckgebundenen Geldbudget häufiger priorisiert
Heidenheim, 24.09.2026. Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Prävention in der häuslichen Pflege gestärkt und im Pflegealltag für Entlastung gesorgt werden. Doch im aktuellen Referentenentwurf droht die geplante Überführung des aktuell separaten Sachleistungsanspruchs für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Infektionsschutzprodukte) in ein neues Entlastungsbudget das Gegenteil zu bewirken: Infektionsschutz gerät in direkte Konkurrenz zu unmittelbar spürbaren Pflegebedarfen und Bedarfen außerhalb der Pflege. HARTMANN warnt davor, dass dadurch genau dieser Präventionsschutz und die Versorgungssicherheit für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege gefährdet werden. Das wäre ein struktureller Rückschritt, da die häusliche Pflege eine tragende Säule der Pflegeversorgung ist und von den rund 5,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland etwa 3,1 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt werden1.

Das PNOG verändert den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege grundlegend

Die Überführung des Sachleistungsanspruchs bedeutet laut Referentenentwurf, dass der separate Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufgehoben wird. Zu Pflegehilfsmitteln zählen zum Beispiel Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Damit konkurrieren Infektionsschutz und die betroffenen Produkte künftig u. a. mit Haushaltshilfen, Betreuung, Verhinderungspflege und Bedarfen außerhalb der Pflege um dasselbe Budget. Verschärfend entfällt der geregelte Zugang zu Infektionsschutzprodukten für Menschen mit Pflegegrad 1 vollständig. Gerade vor dem Hintergrund steigender Pflegeausgaben sollte der Fokus auf (Infektions-)Prävention, Bedarfsgerechtigkeit und zielgerichteter Versorgung liegen.

HARTMANN warnt: Infektionsprävention verliert den Budgetwettbewerb mit künftig hohen Folgekosten

Die Kritik am neuen Entlastungsbudget liegt in der Vermischung zweier Bedarfe: Pflegegeld und Verhinderungspflege sichern die unmittelbare Pflege. Infektionsschutzprodukte erfüllen eine präventive Funktion. Wenn Infektionsprävention in einem gemeinsamen nicht mehr zweckgebundenen Geldbudget gegenüber unmittelbar spürbaren Pflegebedarfen und anderen Verwendungszwecken zurücktritt, bedeutet das eine stärkere Versorgungsverantwortung für pflegende Angehörige und kann zu vermeidbaren gesundheitlichen Risiken durch Infektionen sowie zu zusätzlichen Krankenhausaufenthalten mit erheblichen Folgekosten führen. Unzureichende Hygiene und Infektionsschutz in der häuslichen Pflege verursachen laut einer aktuellen Studie der Medizinischen Fakultät Mannheim direkte Kosten von schätzungsweise 6,1 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen rund 12 Millionen Ausfalltage pflegender Angehöriger mit indirekten Kosten von etwa 2,7 Milliarden Euro. „Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hat richtige Ansätze, riskiert aber die Schwächung der Gesundheitsprävention. Es spricht nichts gegen die Bündelung von Leistungen, sofern sie inhaltlich zusammenpassen. Infektionsschutzprodukte haben jedoch einen anderen Zweck als Leistungen zur direkten Sicherstellung der Pflege wie Grundpflege, Betreuungsleistungen oder andere Unterstützungsangebote. Fällt die Zweckbindung weg, konkurriert der Infektionsschutz nicht mehr nur mit pflegerischen Leistungen, sondern mit allen Bedürfnissen und Ausgaben des Alltags. Dass pflegende Angehörige in dieser Situation zunächst unmittelbar direkte Pflege, spürbare Entlastung oder andere dringende Anschaffungen priorisieren, ist nachvollziehbar. Gerade deshalb darf Prävention nicht von individuellen Budgetentscheidungen abhängig gemacht werden.“, bekräftigt Manuela Hoffmann-Lücke, Geschäftsführerin von HARTMANN Deutschland.

TÜV Saarland-Umfrage: Andere Unterstützungsleistungen mit höherer Priorität als Infektionsprävention

Die große Bedeutung von Pflegehilfsmitteln zeigt eine aktuelle Umfrage von TÜV Saarland unter über 6.000 pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen. Mehr als die Hälfte der Befragten nutzt Produkte wie Händedesinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe täglich oder mehrmals täglich. Hygiene- und Infektionsschutzprodukte verlieren aber gegenüber anderen Verwendungszwecken. In einem flexiblen Budget würden Betroffene eher ihr Geld in Haushaltshilfen, Betreuung, Medikamente oder Mobilität investieren. Erst im Mittelfeld folgt dabei der Infektionsschutz. Fast 70 % der Studienteilnehmer bestätigen, dass das Infektionsrisiko steigen wird, sollte am Infektionsschutz gespart werden.

Krisenresilienz beginnt in der häuslichen Pflege

Infektionsschutz in der häuslichen Pflege ist auch eine Frage der Krisenresilienz. Während der COVID-19-Pandemie wurde der Leistungsanspruch für Pflegehilfsmittel bewusst ausgeweitet, um den erhöhten Schutzbedarf abzudecken und zusätzliche Belastungen für das Gesundheitswesen zu vermeiden. Die Pandemie zeigte, wie wichtig eine verlässliche und niedrigschwellige Verfügbarkeit von Infektionsschutzprodukten für die Stabilität des gesamten Versorgungssystems ist. Vor dem Hintergrund, dass das Gesundheitswesen heute ausdrücklich als Kritische Infrastruktur betrachtet wird, wäre es ein falsches Signal, den verlässlichen und zweckgebundenen Zugang zu Infektionsschutzprodukten nun zu schwächen.

Gemeinsam für verlässlichen Infektionsschutz

HARTMANN plädiert daher dafür, Infektionsprävention als eigenständiges Ziel im PNOG zu verankern, den separaten, zweckgebundenen Sachleistungsanspruch für Infektionsschutzprodukte zu erhalten und diesen am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten statt am Pflegegrad. Notwendig ist eine Anpassung der Produktgruppe der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis, eine eigene Präqualifizierung für die Leistungserbringer sowie die verbindliche Verankerung des Infektionsschutzes in der neuen Pflegebegleitung. Wer Infektionsschutz in der Häuslichkeit stärkt, schützt Pflegebedürftige und Angehörige, entlastet Krankenhäuser und Pflegeversicherung, stärkt zugleich die Resilienz unseres Gesundheitswesens und bewahrt dieses vor hohen Folgekosten.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier: Infektionsschutz in der häuslichen Pflege: Verlässliche Prävention für die Gesundheit

1 Quelle: BVMed - Obermann, K. & Glazinski, B. (2026). Hygiene in der häuslichen Pflege. Eine Studie im Auftrag der web care LBJ GmbH, Hamburg

Über die Studie

Für die vorliegenden Ergebnisse wurden zwischen dem 21. und 28. August 2026 insgesamt 6.083 pflegebedürftige Menschen sowie pflegende und unterstützende Angehörige im Rahmen einer quantitativen Online-Befragung von TÜV Saarland befragt. Die Analyse der Daten erfolgte nach Zielgruppe und vor allem die Pflegegrade 2 bis 5, um unterschiedliche Bedarfe und Erfahrungen gezielt abzubilden.

Über die HARTMANN GRUPPE

Die HARTMANN GRUPPE ist ein führender europäischer Anbieter von Systemlösungen für Medizin und Pflege. Medizinisches Fachpersonal und Patienten verlassen sich jeden Tag auf HARTMANN's Produktmarken in den Segmenten Inkontinenzmanagement (u. a. MoliCare®), Wundversorgung (u. a. Zetuvit®, Cosmopor®) sowie Infektionsmanagement (u. a. Sterillium®). Dies bringen wir mit unserem Markenversprechen „Hilft. Pflegt. Schützt.“ zum Ausdruck. Das 1818 gegründete Unternehmen ist mit seinen Produkten und Lösungen in mehr als 130 Ländern präsent.

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